WebReflow Webstatistik Lizenzvertrag
Visolon GmbH, Donnersbergweg 1, 67059 Ludwigshafen
- Deutsche Version -
Endbenutzerlizenzvertrag (Software-überlassungs-Vertrag) (Im Folgenden: Vertrag)
HINWEIS ! Bitten lesen Sie diesen Vertrag sorgfältig durch.
HINWEIS ! Dieser Vertrag gilt für das Produkt "WebReflow" in allen seinen Fassungen und Versionen einschließlich der Verbesserungen und änderungen, für die Visolon eine Lizenz erteilt hat, (Updates) und des dazugehörigen Erläuterungsmaterials.
Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und der Visolon GmbH, Donnersbergweg 1, 67059 Ludwigshafen (im Folgenden: Visolon) zustande, indem Sie das Feld "Ja, Ich akzeptiere den Lizenzvertrag" anklicken und die Installation durchführen. Damit erklären Sie, mit allen nachstehenden Bedingungen einverstanden zu sein. Wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, brechen Sie den Installationsvorgang bitte ab. Die Benutzung der Software ist in diesem Fall nicht gestattet.
§ 1 Nutzungsrecht
(Urheberrechtsschutz) Das Programm WebReflow ist geistiges Eigentum von Visolon. Es ist gemäß dem Urheberrecht, internationalen Verträgen und den einschlägigen Gesetzen des Landes geschützt, in dem es eingesetzt wird. Visolon hält als Inhaber und Verfügungsberechtigter insbesondere das nach §§ 69 ff UrhG geschützte Softwarerecht.
(Nutzungsrechtsübertragung)
Visolon überträgt dem Kunden nach Maßgabe des Nachstehenden das nicht ausschließliche Recht, das Programm WebReflow in allen seinen Fassungen und Versionen einschließlich etwaiger bezeichneter Zusatzprogramme, der Verbesserungen und änderungen, für die Visolon eine Lizenz erteilt hat, (Updates) und des dazugehörigen Erläuterungsmaterials auf unbestimmte Zeit für die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer zu nutzen.
Die Vervielfältigung und Verbreitung der Software ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für änderungen, Erweiterungen, Fehlerbeseitigungen und andere Weiterentwicklungen von Visolon sowie für eine geänderte Version von WebReflow des Anwenders oder von Dritten.
Die Lizenz wird nur für eine Domain (URL, Website, Homepage) vergeben, nach vorheriger Anmeldung bei Visolon und Zusendung eines Freischaltcodes.
(Weitergabe des Programms)
Die vollständige oder teilweise Weitergabe der Programm-Lizenz an Dritte ist nur zulässig, wenn die Nutzung vom bisherigen Anwender vollständig aufgegeben wird, der Erwerber sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt und Visolon zur Weitergabe vorher die Genehmigung erteilt hat. Unterlizenzen dürfen auf keinen Fall vergeben werden.
(Nutzungsart)
Die Lizenz erfasst die Nutzung für private und gewerbliche/freiberufliche Zwecke. Die Lizenz wird nach näherer Maßgabe des § 5 als
Professional Licence (Nutzung: für private und gewerbliche/freiberufliche Zwecke)
Basic Image Removal Licence (Nutzung: ausschließlich für private Zwecke) und als
Basic Licence (Nutzung: ausschließlich für private Zwecke)
vergeben. Eine nachträgliche Nutzungsänderung ist ausgeschlossen.
Die Software darf auf einem Server oder auf einem sonstigen Speichermedium installiert werden. Für Datensicherungszwecke darf eine Kopie auf Datenträger erstellt werden.
(Softwareumgebung)
Die Nutzung von WebReflow setzt einen Webserver oder ein Webhosting Account (empfohlen wird Linux/Apache), PHP-Unterstützung (getestet ab Version 4.2.3), MySQL-Datenbank (getestet ab Version 3.23) sowie GD Graphics Library (Version 2.0.23 oder kompatible) voraus.
(Mehrfachnutzung)
Die gleichzeitige Installation und Nutzung des Programms für mehr als eine Domain ist nicht zulässig. Die Nutzung ist jedoch auch für solche Domains zulässig, die unselbständig, ohne jeglichen sichtbaren Inhalt und lediglich dafür gedacht sind, auf die Hauptdomain weiter zu leiten.
(Änderungsbefugnis)
Änderungen am Programmcode (Quellcode) sind, vorbehaltlich des Zustimmungswiderrufs durch Visolon, nur zulässig, wenn die änderung Visolon übermittelt wurde. Die Entfernung, änderung, Unkenntlichmachung oder Unsichtbarmachung aller sichtbaren oder nicht sichtbaren Copyright-Hinweise inklusive der darin enthaltenen Hyperlinks und des Firmenlogos sowie des Produktlogos sind in jedem Fall untersagt. Gleiches gilt für das zur Zählung eingeblendete Werbebanner bei der kostenlosen Basic Licence.
(Nutzungsausschluss)
Das Programm darf nicht für Domains mit kriminellem, rechtsradikalem oder pornografischem Inhalt verwendet werden.
§ 2 Lieferungsumfang
(Lieferung)
Geliefert wird eine Kopie des Programms in maschinenlesbarem Format, die entpackt und auf einem Server abgespeichert werden muss, der den o.g. Systemanforderungen entspricht. Der Kunde erhält den Freischaltcode von Visolon für die von ihm angegebene Domain. Wegen der Einzelheiten wird auf die Installationsanweisung verwiesen.
(Benutzerdokumentation) Eine Benutzerdokumentation sowie eine Installationsanweisung sind in dem gelieferten Programmpaket enthalten.
(Update-Service) Verbesserte Versionen der Programme werden dem Kunden nach Maßgabe der jeweiligen Produktversion zum Download im Internet zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§ 3 Gewährleistung
(Gewährleistungsdefinition) Visolon übernimmt im Rahmen der Gesetze die Gewährleistung dafür, dass die überlassene Software die vereinbarten Funktionen erfüllt. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die vertragsgemäße Nutzung. Hiermit ist keine Garantie oder eine Zusicherung von Eigenschaften verbunden (§ 443 BGB). änderungen an der Software (Quellcode) führen zum Gewährleistungsausschluss.
(Fehlermitteilungen) Offensichtliche Fehler hat der Kunde dem Anbieter binnen zwei Wochen nach Kenntnisnahme mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erlöschen die Gewährleistungsrechte des Kunden bezüglich dieser Fehler.
(Gewährleistungsrechte) Gelingt es Visolon nicht, seinen Verpflichtungen aus Abs. 1 nachzukommen, so kann der Kunde nur wahlweise die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen oder Aufhebung des Vertrages verlangen.
(Verjährung) Gewährleistungsansprüche des Kunden, der nicht Verbraucher ist, verjähren innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Lieferung.
§ 4 Eigentum und Schutzrechte an Software
(Eigentum an Software) Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum von Visolon.
(Rechte an Software) Visolon bleibt Inhaber aller Rechte an den überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehörigen Materials, auch wenn der Anwender sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen oder denjenigen eines Dritten verbindet.
§ 5 Entgelt
(Lizenzgebühr) Für die Nutzung entstehen folgende Gebühren
Professional Licence (Vollversion, Nutzung für gewerbliche/freiberufliche Zwecke) Euro 280,00 zzgl. 16 % gesetzl. MWSt (Endpreis: Euro 324,80)
Basic Image Removal Licence (private Version ohne Werbebanner zur Zählung; Nutzung ausschließlich für private Zwecke) Euro 125,00 zzgl. 16 % gesetzl. MWSt (Endpreis: Euro 145,00)
Basic Licence (Version mit Werbebanner zur Zählung; Nutzung ausschließlich für private Zwecke) kostenfrei
§ 6 Haftung
(Haftungsumfang) Visolon übernimmt die Haftung für unmittelbare Personen- und Sachschäden des Kunden nur sofern diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie durch die leicht fahrlässige Verletzung vertragwesentlicher Pflichten entstanden sind. Die Haftung für die Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch eine änderung des Programms (Quellcodes), die der Anwender oder Dritte vorgenommen haben, entstanden sind. Unmittelbarer Schaden ist derjenige Aufwand, der zur Wiederherstellung des geschädigten Gutes erforderlich ist.
(Haftungsbegrenzung) Die Haftung ist begrenzt auf 50% der Vertragssumme.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
Vertragsänderungen) änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen.
(Abweichende AGB) Abweichungen in Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Visolon diesen Abweichungen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand) Auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind die Bestimmungen dieses Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Visolon, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die Anwendung des UN-übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) wird abbedungen.
(Datenschutz) Die im Zeitpunkt des Erwerbs geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden von den Vertragsparteien berücksichtigt und eingehalten. Soweit nach Auslieferung des Programms datenschutzrechtliche Bestimmungen derart geändert werden, dass WebReflow in der erworbenen Version den geänderten Vorschriften nicht mehr entspricht, wird Visolon ein Update zur Verfügung stellen, das den geänderten Anforderungen entspricht. Für die Aktualisierung der Software ist jedoch ausschließlich der Anwender verantwortlich. Gleiches gilt für Kenntnisverschaffung geänderter datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Visolon lehnt jegliche Haftung hierfür ab.
(Salvatorische Klausel) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. |
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